Sicherheit geniesst höchste Priorität: Für Hausinstallationen und für gewisse Geräte sind Abnahme- und Sicherheitskontrollen vorgeschrieben.

Die aktuell gültige Niederspannungs-Installationsverordnung besagt, dass der Eigentümer einer elektrischen Anlage verantwortlich ist für die Sicherheit seiner Anlagen, die einer obligatorischen periodischen Kontrolle unterliegen. Abgestuft nach Gebäudeart erfolgt die Kontrolle jährlich oder alle fünf, zehn oder zwanzig Jahre. Die Fälligkeitstermine werden durch den Netzbetreiber (lokaler Elektrizitätsversorger) verwaltet; dieser informiert den Eigentümer der Installation rechtzeitig über die durchzuführende Kontrolle und über die Frist für die Erledigung. Gerne führen wir diese Elektrokontrollen für Sie aus; kontaktieren Sie uns unter 056 511 06 06 oder per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Werner Näf

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